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Beschluss des Unterbezirksparteitages vom 22. März 2025

22.03.2025

A 03: Effizienzsteigerung und Verantwortlichkeitsbündelung im Bereich Stadtsauberkeit

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und die SPD-Bürgerschaftsfraktion werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass:

  1. Die Verantwortlichkeiten für die wichtigsten Tätigkeiten im Bereich der Stadtsauberkeit (z. B. Abfallbehälterleerungen, Flächenreinigungen in Grünanlagen) reduziert und im Wesentlichen bei der Bremer Stadtreinigung und den ihr angeschlossenen Unternehmen gebündelt werden. Die derzeitige Zersplitterung der Zuständigkeiten zwischen Umweltbetrieb Bremen, Sportamt, der Bremer Stadtreinigung u. a. führt zu Ineffizienz und Unklarheiten in der Verantwortlichkeit.
  2. Eine funktionsfähige Struktur geschaffen wird, damit auch außerhalb der direkten Zuständigkeit der Bremer Stadtreinigung kurzfristig erhebliche Verschmutzungen beseitigt werden können. Hierbei soll ein schneller, einheitlicher, digitaler und einfacher Meldeprozess für Bürgerinnen und Bürger sowie ein effektives Eingreifteam eingerichtet werden.
  3. Geprüft wird, ob im Landesstraßengesetz die Verpflichtung zur Erhaltung eines sauberen Stadtbildes festgeschrieben werden sollte, um die Reinigungsleistungen der Bremer Stadtreinigung für das Straßenbegleitgrün und sonstige Nebenflächen zu erhöhen. Dabei sollen insbesondere zentrale und stark frequentierte Bereiche in den Fokus rücken.
  4. Die Anliegerreinigungsverpflichtung durch den Ordnungsdienst konsequent durchgesetzt wird, insbesondere in Quartieren, die nach dem Qualitätssicherungssystem der Bremer Stadtreinigung die schlechtesten Werte aufweisen. Hierbei ist der personelle Aufbaupfad beim Ordnungsdienst in den Haushaltsberatungen 2026/2027 zu berücksichtigen.
  1. Im Rahmen der Neuausschreibung der Sammlung von gelben Säcken und Tonnen sichergestellt wird, dass perspektivisch die Ausgabe von gelben Säcken vermindert wird. Hierbei soll geprüft werden, ob die Einführung einer Wertstofftonne in der Stadtgemeinde Bremen einen Beitrag zur Stadtsauberkeit leisten kann, welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssten (z. B. öffentliche Behältnisse im Stadtgebiet) und welche finanziellen Auswirkungen dies auf den Gebührenhaushalt hätte.

  2. Ein Pilotprojekt zur Videoüberwachung von Müllhotspots etabliert wird, um Erkenntnisse über die Wirksamkeit einer solchen Maßnahme zu erlangen. Die hierfür notwendigen gesetzlichen Regelungen sind ggf. anzupassen.

 

Beschluss als PDF: