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Beschluss des Unterbezirksparteitages vom 30. August 2025

30.08.2025

A 08: Drogenpolitik weiterentwickeln – eine Suchthilfestrategie für die Stadtgemeinde Bremen einführen.

Der Senat wird aufgefordert, die Integrierte Drogenhilfestrategie (IDHS) zu einer Suchthilfestrategie weiterzuentwickeln.  Ziel muss es sein, Suchterkrankungen noch entschlossener als bisher primär zu verhindern und sekundär zu minimieren und damit auch negative Auswirkungen von Sucht auf unsere Gesellschaft zu mindern. Gleichermaßen wird anerkannt, dass Sucht auch Teil unserer Gesellschaft ist und einer Stigmatisierung entschlossen entgegenzutreten ist. Folgende Eckpfeiler zeichnen die Suchthilfestrategie der Stadtgemeinde Bremen aus:

1. Die Prävention von und die Hilfe zum (teilweisen) Ausstieg aus der Suchterkrankung in den Vordergrund stellen, ebenso die Zielgruppe junger Menschen und Heranwachsender

  • Junge Menschen und Heranwachsende sind besonders in den Fokus zu nehmen, weil sie vielfältigen Gefährdungen ausgesetzt (Clique, familiäres Umfeld, etc.) sind und weil präventive Angebote schon früh wirksam werden können. Für sie gilt es eine Strategie zu entwickeln, wie standardisierte Präventionsangebote (wie sie z. B. durch das Landesinstitut für Schule (LIS) sichergestellt werden) für Schulen durch eine engere Kooperation mit ehemaligen Suchtbetroffenen komplementiert werden können. Ziel ist es, alle Schülerinnen und Schüler der 7.-9. Jahrgangsstufe zunächst in den Start-Chancen-Schulen und Wohnen in Nachbarschaften( WIN)-Gebieten zu erreichen, und sukzessive alle Schulen perspektivisch einzubeziehen.
  • Es bedarf einer positiv besetzten digitalen Aufklärungs- und Präventionsoffensive für ein gesundes Aufwachsen. Um Jugendliche zu erreichen, soll die Offensive nicht nur die Gefahren des Konsums von legalen wie illegalen Drogen für Heranwachsende in den Mittelpunkt stellen, sondern insbesondere den Mehrwert eines gesunden Aufwachsens sowie Stressabbau als Ziel hervorheben. Über vorhandene Ressourcen der Schul-Ipads und der App „itsLearning“ sind alle Schülerinnen erreichbar, daher sollen diese Instrumente systematisch für die präventive Grundversorgung und für deren Evaluierung genutzt werden. Jugendliche sind in die Erarbeitung der Maßnahmen zu beteiligen. Zu prüfen sind Möglichkeiten, „Gamification“ zu nutzen. Um die Reichweite der Maßnahmen sowie der Kampagne zu erhöhen, sind Top-Sportler z.B. von Werder Bremen, Musiker:innen, örtliche Influencer:innen und bei Jugendlichen anerkannte Persönlichkeiten systematisch einzubinden. Hierfür sind zusätzliche finanzielle Mittel bereitzustellen.
  • Ein gesonderter Fokus ist auf die Gruppe der Auszubildenden zu legen. Hierfür ist gemeinsam mit dem LIS sowie der Handels- und Handwerkskammer eine Präventionsstrategie zu erarbeiten, die mit einem eigenen Budget hinterlegt ist. Zu prüfen ist, ob Mittel aus dem Ausbildungsfonds anteilig zur Finanzierung herangezogen werden können.
  • Stadtteile müssen bei der Erarbeitung und Umsetzung einer Präventionsstrategie mit Blick auf Heranwachsende unterstützt werden. Die Federführung liegt im LIS und wird mit dem aus der IDHS finanzierten Personal sichergestellt.
  • Wir fordern ein umfassendes Werbeverbot für alkoholische Getränke, dass alle Getränkearten und Medien umfasst. Dieses ist im Rahmen der EU-rechtlich geregelten Warenverkehrsfreiheit zu erlassen. Die erforderlichen Schritte sind hierfür umgehend einzuleiten.
  • Um die Verfügbarkeit von Alkohol weiter einzuschränken, fordern wir die Einleitung von Maßnahmen zur Erhöhung der Steuer auf Alkohol und alkoholische Getränke auf das EU-Mindestmaß und die Einführung einer Steuer auf Wein und weinhaltige Getränke. Die Höhe der Steuer sollte im Verhältnis zum Alkoholgehalt stehen.

2. Zentrale Unterstützungsangebote für abhängigkeitserkrankte Konsument:innen illegaler Substanzen effektiv ausbauen

  • Gemeinsam mit Kassenärztlicher Vereinigung, Kranken- und Rentenversicherung sowie Trägern ist ein jährlicher Runder Tisch zu initiieren, um Wege in die Entgiftung und Therapie über die Zuständigkeitsgrenzen sicherzustellen.  Zu prüfen ist, ob hierfür das gemeinsame Landesgremium nach §90a SGB V in Frage kommen kann.
  • In diesem Rahmen sind ebenfalls Angebote für Menschen mit Mehrfachdiagnosen mit Suchtbezug sowie psychischen Auffälligkeiten zu entwickeln und auszubauen.
  • Bedarfsgerechte Informationen über und den Ausbau von psychosozialer Beratung für Substituierende sind sicherzustellen.
  • Bis zur Sicherstellung eines Nachtaufenthaltsraumes ist übergangsweise die Öffnungszeit des bisherigen Regenerationsortes anzupassen. Das Angebot sollte mindestens Öffnungszeiten zwischen 06 Uhr und 11 Uhr sowie zwischen 22 und 24 Uhr abdecken. Soweit finanzierbar, ist eine durchgehende Öffnungszeit anzustreben.

3. Zentrale Unterstützung für abhängigkeitserkrankte Konsument:innen stoffungebundener Süchte und Entwicklung einer Strategie zur Prävention

  • Wir fordern eine Strategie für die Unterstützung abhängigkeitserkrankter Konsument:innen stoffungebundener Süchte sowie Maßnahmen zur Prävention eben dieser, welche vorhandene Ansätze wie die digitale Infrastruktur an Schulen einbezieht.
  • Wir fordern eine Umstellung der klientenzentrierten sozialarbeiterischen Versorgung hin zu - sozialräumlich ausgerichteten Versorgungsangeboten.

 4. Zentrale Wohnraumbeschaffung reformieren und Hitzeschutz sicherstellen

  • In Zusammenarbeit von der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration sowie der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung ist ein Konzept zu entwickeln und umzusetzen, welches die „Zentrale Fachstelle Wohnen (ZFW) in eine „Zentrale Fachstelle für Wohnraumbeschaffung und Wohnraumvermittlung“ für Bremen weiterentwickelt. Diese soll nach den Anforderungen der verschiedenen Ressorts und der designierten Zielgruppen entsprechenden Wohnraum beschaffen (Kauf auch mit Umbau, Pachten, Mieten, Belegrechten etc.) und vermitteln.
  • Aufgrund der mitunter tödlichen Auswirkung von Hitze für vulnerable Gruppen wie Wohnungslose wird der Bund aufgefordert, Möglichkeiten zu schaffen, um Kommunen in der Finanzierung eines „Hitzeschilds“ entgegenkommen zu können.

5. Dezentrale Angebote zur Prävention von legalen Substanzen und Verhaltenssüchten in den Stadtteilen systematisch ausbauen

  • Es bedarf einer Präventionsstrategie auf Stadtteilebene, die ausgehend von den Präventionsangeboten des LIS in Zusammenarbeit mit Schulen und Akteuren der Sozialarbeit / Jugendhilfe sowie Wohnungsbaugesellschaften, Vereinen, Kirchen, Moscheen u.a. aktuelle Bedarfe an eine zeitgemäße Präventionsstrategie formuliert, sowie die Verzahnung von Beratungs- und Hilfsangeboten sicherstellt. Im Fokus stehen heranwachsende junge Menschen, die für Präventionsangebote noch besonders gut erreichbar sind. Die fachliche Begleitung bei der Erarbeitung und Umsetzung der Präventionsstrategie ist vom LIS sicherzustellen. Der Fokus sollte auf Stadtteilen mit sozialen Herausforderungen z. B. WIN-Gebieten liegen.
  • Ein weiterer Fokus ist auf die Unterstützung von Heranwachsenden zu legen, die in einem suchtbetroffenen Familienumfeld aufwachsen. Hier ist eine Präventionskette aufzubauen, die ein systematisches Hilfe- und Unterstützungssystem auf der Grundlage bestehender Angebote und Strukturen sicherstellt.
  • Auf Ebene der Beiräte ist die Einrichtung eines Runden Tisches „Suchtprävention“ zu empfehlen. Dieser tagt mindestens einmal jährlich unter Beteiligung von Ortsamt / Beirat, Schulen, Quartierszentren, Bürgerhäusern, Kirchen und ggf. Moscheen, Sportvereinen und Pflegeheimen, LIS, ggf. auch Communities.

6. Dezentrale Angebote für Suchtbetroffene illegaler Substanzen sozialräumlich ausrichten

  • Es bedarf einer klientenzentrierten sozialarbeiterischen Versorgung hin zu - sozialräumlich ausgerichteten Versorgungsangeboten. Dies bedeutet, dass Straßensozialarbeit besser auf Menschen mit multiplen Suchterkrankungen reagieren kann als bisher, und ressortübergreifende Ansätze entwickelt werden. Dies beinhaltet eine Weiterentwicklung der bisherigen Sozialarbeit, die nur schrittweise eingeleitet werden kann. Wir fordern den Senat auf, ein Konzept für den Umstieg zu entwickeln.
  • Zu prüfen ist, ob Angebote wie das befristete Projekt der Sozialraumläufer in der Neustadt in besonderen belasteten Quartieren, wie im Umfeld von Drogenkonsumräumen und/oder Akzeptanzflächen wie in der Neustadt einen Beitrag dazu leisten können, Eskalationen zu verringern und Unsicherheiten in der Bevölkerung besser begegnen zu können. Entsprechende Mittel sind hierfür bereitzustellen.
  • Der Aufbau betreuter Aufenthaltsorte muss auch in Bremen-Vegesack sowie in der Bremen-Neustadt zügig verfolgt werden.
  • Die „Bewirtschaftung“ von Aufenthaltsorten für Szeneangehörigen muss verantwortlich im Rahmen einer kleinräumigen Sozialraumkoordination aus einer Hand (Leitung) erfolgen. Die Leitung hat die Verantwortung für den Aufenthaltsbereich (Hausmeisterfunktion, Regeleinhaltung, Zusammenwirken der verschiedenen Akteure (Streetwork, Polizei, und weitere Akteure für Drug-Checking etc.). Durch regelmäßigen Austausch mit Trägern von Hilfsangeboten, Stadtteilakteuren und Sicherheitsbehörden wird die notwendige Anpassung der Bedarfe an die sich verändernden Anforderungen im Rahmen eines Lagebildes über die Leitung sichergestellt.  Erfolgreichen Beispielen anderer Städte folgend bietet sich ein Träger der Sucht- bzw. Drogenhilfe als Leitung an.
  • Solange es die benannten dezentralen Angebote nicht gibt, sind überbrückungshalber mobile und sozialraumorientierte Angebote vorzuhalten, die eine praktische Lebenshilfe (Grundversorgung) und niederschwellige Beratungs- und Kontaktangebote sicherstellen (Aufenthaltsgelegenheiten, Essensangebote, Beratung, Vermittlung u.a.).

7. Sicherheit und Sauberkeit

  • Die Absicherung der Task Force Hauptbahnhof als dauerhafte Organisationseinheit innerhalb von Polizei und Ordnungsdienst.
  • Die Aufstockung des Ordnungsdienstes im Rahmen der Task Force Hauptbahnhof und auch in Stadtteilen mit aktiven Drogenszenen (Ausnahme des Ordnungsdienstes vom Einstellungsstopp).
  • Die Einführung eines Konsumverbotes von Alkohol in Brennpunkten der Kriminalität (sog. besonderen Kontrollorten, bKo)
  • Die Absicherung erhöhter Reinigungsintervalle der Stadtsauberkeit (UBB, DBS) in besonders belasteten Parks und Orten.
  • Erhöhte Reinigungsintervalle rund um Hilfsangebote und Aufenthaltsorte. Hierbei ist die Durchsetzung der Anliegerreinigungspflicht wie auch ein Bedarfsträgers sicherzustellen.
  • Szenebetroffene Quartiere etwa vom Bahnhof über die Wallanlagen in die Innenstadt oder dem Hohentorspark in der Bremer Neustadt müssen eine Aufenthaltsqualität für alle Menschen sicherstellen. Das bedeutet, Ordnungsstörungen zu minimieren, und eine Steuerung der Angebote zu den Toleranz- und Akzeptanzflächen sicherzustellen.
  • Ein regelmäßiger Austausch der Sicherheitsbehörden und Streetwork, Identifizierung von Ansprechpersonen für Kräfte im Einsatzraum.

 8. Organisation

  • Die Gesamtverantwortung zur Umsetzung der Strategie liegt im Gesundheitsressort.
  • Ein ressortübergreifender Koordinierungs- und Entscheidungskreis auf operativer Ebene stellt die Handlungsfähigkeit sicher. Aufgabe ist die Erarbeitung eines zentralen Steuerungsmodells, das in dezentraler Verantwortung auf Stadtteilebene umgesetzt wird. Grundlage der Zusammenarbeit sind selbstformulierte Zielvereinbarungen, die dazu dienen Grenzen durch Ressortzuständigkeiten zu überwinden. Zu Grunde liegt die qualitative Berichtslage der Akteure und eine Umsetzungssteuerung der Suchthilfestrategie mit dem Fokus der Prävention auf der Grundlage von stadtteilbezogenen Lagebildern. Zu beteiligen sind Träger der Streetwork, Führungskräfte der Sicherheitsbehörden, Jugendhilfeträger, Lehrkräfte/ZUB, Ärzte, Quartiersmanagement, Sozialraumkoordinator usw.
  • Bereitstellung eines Gestaltungsbudgets (z.B. über das freiwerdende Budget zur Errichtung des DKR) über den der ressortübergreifende Koordinierungs- und Entscheidungskreis auf operativer Ebene verfügen kann. Dies stellt eine lagebedingte Maßnahmenanpassung sicher.
  • Die Bewertung und Zusammenführung der qualitativen Berichtslage sowie des zentralen, datengestützten Monitorings, die Identifizierung von Risiken / Problemlagen, Erarbeitung von Handlungsempfehlungen zur Problemlösung erfolgt halbjährlich im Ressortübergreifenden Koordinierungs- und Entscheidungskreis. Es steht allen Beteiligten transparent und umfassend zur Verfügung.
  • Die betroffenen Beiräte formulieren die Anforderungen an die Maßnahmenumsetzung für die Stadtteilebene. Dort wo dies nicht möglich oder erwünscht ist, gibt der ressortübergreifende Koordinierungs- und Entscheidungskreis diese vor. Die betroffenen Beiräte bewerten die Zielvereinbarungen der Ressorts und sind in die Abstimmung derselben einzubinden. 
  • In den zuständigen Deputationen der an der Umsetzung der IDHS beteiligten Ressorts erfolgt eine quartalsweise Berichterstattung der Plan- und Ist-Ausgaben sowie der Mittelabrufe.
  • Aufgrund der hohen Bedeutung einer evidenzbasierten Intervention für die frühzeitige Aufklärung und Prävention von jugendlichem Konsumverhalten sind regelmäßige Studien über das Konsumverhalten von (Kindern und Jugendlichen) Grundlage einer erfolgreichen Suchthilfestrategie. Die Schulbusstudie leistet hier einen erheblichen Beitrag.
  • Das Berichtswesen sollte um Auswertungen der zahlreichen Akteure erweitert werden, die an der Umsetzung der Suchthilfestrategie beteiligt sind. Daher fordern wir die Vergabe von Zuwendungen an eine systematische Berichterstattung auf der Basis von Kennzahlen zu erweitern.
  • Die Bedarfe behinderter und von Behinderung bedrohten Menschen müssen bei allen unterstützenden Angeboten grundsätzlich berücksichtigt werden.

Begründung als PDF-Datei: